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   OLG Frankfurt, 11.01.1988 - 1 UF 226/87   

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https://dejure.org/1988,7769
OLG Frankfurt, 11.01.1988 - 1 UF 226/87 (https://dejure.org/1988,7769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.1988 - 1 UF 226/87 (https://dejure.org/1988,7769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 1988 - 1 UF 226/87 (https://dejure.org/1988,7769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde des Beamtenversicherungsvereins gegen die gerichtliche Durchführung des Versorgungsausgleichs wegen Nichtauferlegung von Beitragszahlungen; Beschwerdebefugnis nach dem Beschwerderecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Fehlende Beschwerdebefugnis bei Fragen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.1988 - 1 UF 226/87
    Die Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen oder die nur mittelbare Beeinträchtigung von Rechten reicht nicht aus; es muß ein unmittelbarer Eingriff in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers vorliegen, der eine Aufhebung oder Minderung seines Rechtes bedeutet (BayOBLGZ 1973, 224 ff; BGHZ 48, 147 ff, 155 [BGH 28.07.1967 - IV ZB 448/66]; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 12. Aufl. 1987, § 20 Anm. 7, 12; Kahl, Beschwerdeberechtigung und Beschwer in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Epistemata/Reihe Rechtswissenschaft. Bd. IV. 1981, S. 32, 40, je m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Überwiegend wird die Frage jedoch verneint, weil es an einem unmittelbaren Eingriff in die Rechtsstellung des Versorgungsträgers fehle und auch nicht feststehe, ob es jemals zu einem verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich kommen werde (vgl. Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht § 53 b FGG Rdn. 12; OLG München FamRZ 1988, 407; KG FamRZ 1988, 409; OLG Köln FamRZ 1988, 511; OLG Frankfurt - 1. FamS - FamRZ 1988, 533; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 1179).
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 164/88

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Werden vom Gericht angeordnete Beiträge nicht bezahlt, hat der Versorgungsträger jedenfalls keine Möglichkeit, die Entscheidung vollstreckungsrechtlich durchzusetzen, so daß es trotz der Anwendung des § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG zu einem schuldrechtlichen Ausgleich nach § 1587f Nr. 3 BGB und auch einem Anspruch nach § 3a VAHRG kommen kann (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1988, 533, 534).
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 32/88

    Ausgleich von verbleibenden Anrechten einer betrieblichen Altersversorgung durch

    Das Oberlandesgericht hat das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, weil der BW nicht beschwerdebefugt sei (FamRZ 1988, 533).
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